Parallel zu den Gerüchten um eine baldige Ablösung von Audi-Chef Rupert Stadler sorgt im Vorfeld von Audis Hauptversammlung am 9. Mai auch die mögliche Wiederwahl dreier Aufsichtsräte für Unruhe. Wie Automobilwoche erfuhr, liefe eine erneute Wahl von Hans Dieter Pötsch, Hans Michel Piëch sowie Helmut Aurenz den VW-eigenen Richtlinien zur Corporate Governance zuwider. Sie sehen maximal drei Amtszeiten für Aufsichtsräte vor. Diese wird Pötsch, der dem Audi-Rat seit 2003 angehört und Aufsichtsratschef des VW-Konzerns ist, im Mai absolviert haben. Zugleich zieht VWs Corporate Governance eine Altersgrenze von maximal 75 Jahren für Aufsichtsräte. Dagegen würden bei ihrer Wiederwahl Piëch, 76, und Aurenz, 80, verstoßen.
Kollision mit Corporate Governance von VW droht
"Die Empfehlungen gelten für den Aufsichtsrat der VW AG als börsennotiertes Unternehmen, jedoch nicht unmittelbar für die Audi AG", sagte Carsten Wettich, Rechtsanwalt und Partner der Düsseldorfer Kanzlei Berner Fleck Wettich, dem Blatt – und fügte hinzu: "Es lässt sich aber durchaus argumentieren, dass es sich hierbei um anerkannte Standards einer guten Corporate Governance handelt." Bei Audi und Volkswagen wird nun debattiert, ob VW-Konzernchef Matthias Müller, der dem Audi-Rat vorsitzt, eine Satzungsänderung vorschlagen sollte, um vor allem Pötsch den Verbleib im Rat zu erleichtern. Ein Konzern-Sprecher sagte der Automobilwoche: "Im Vorfeld äußern wir uns grundsätzlich nicht zu Inhalten von Aufsichtsratssitzungen."
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