Alle Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) sind sich einig: Vermieter dürfen die Lademöglichkeit von E-Auto-Batterien nicht per Fernzugriff sperren. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist unwirksam (BGH 26.10.2022 – XII ZR 89/21). Damit setzte sich ein Verbraucherverein in letzter Instanz gegen den Hersteller Renault durch.
Rechts-Rat
Fernabschalten von Batterien ist nicht erlaubt
Hersteller dürfen Miet-Batterien von E-Autos nach Vertragsende nicht per Fernzugriff deaktivieren. Das hat auch Folgen für Verbrenner.