Übernimmt der Arbeitgeber Kosten für das Laden von Elektroautos der Arbeitnehmer, kann er das steuerlich voll absetzen. Bei Arbeitnehmern kann allerdings Lohnsteuer anfallen.
Dienstwagen: Hier ist alles - auch der Ladestrom - mit der Dienstwagenbesteuerung abgegolten. Der Arbeitnehmer versteuert bei einem E-Auto (BEV) 0,25 Prozent des Listenpreises (BEV über 60.000 Euro und Plug-in-Hybride (PHEV): 0,5 Prozent des Listenpreises).
Beim Arbeitnehmer zu Hause: Will der Arbeitgeber Ladestrom für Dienstwagen in voller Höhe steuerfrei übernehmen, ist ein eigener Stromzähler nötig. Andernfalls gelten pauschale Sätze. Gibt es eine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, sind pro Monat pauschal 30 Euro steuerfrei möglich (15 für PHEV), ohne Lademöglichkeit sind es 70 Euro (35 bei PHEV).