Der geldwerte Vorteil bei Dienstwagen besteht nicht nur aus der Ein-Prozent-Regel. Auch die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit kommen hinzu. Diese werden standardmäßig berechnet, indem man 0,03 Prozent mit dem Bruttolistenneupreis und der einfachen Fahrdistanz multipliziert. Die 0,03-Prozent-Regelung unterstellt 180 Fahrten pro Jahr.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer (oder GmbH-Geschäftsführer) hat einen Dienstwagen (Verbrenner) mit 80.000 Euro Bruttolistenneupreis. Er wohnt zehn Kilometer entfernt. Der geldwerte Vorteil beträgt damit (zusätzlich zum Ein-Prozent-Wert) 240 Euro. Wer seltener als 180-mal im Jahr in den Betrieb fährt, kann auch eine Einzelbewertung von 0,002 Prozent je Fahrt wählen.