Die Weihnachtsfeier ist für Unternehmen eine gute Gelegenheit, gemeinsam mit den Mitarbeitern zu feiern und das Ganze auch noch steuerlich abzusetzen. Der Betriebsausgabenabzug ist hierbei kein Problem: Den gibt es stets in voller Höhe. Die Feier ohne Lohnsteuer hinzubekommen ist hingegen schwieriger.
Lohnsteuer fällt nicht an, wenn die Kosten je Arbeitnehmer maximal 110 Euro betragen. Das Vertrackte: Es wird nicht dividiert durch die Anzahl der Teilnehmer, sondern die der Arbeitnehmer. Ein Beispiel: Die Feier kostet brutto 2200 Euro. Nehmen zehn Arbeitnehmer und zehn Begleitpersonen teil, betragen die Kosten je Arbeitnehmer dennoch 220 Euro.
Werden 110 Euro überschritten, kann man den übersteigenden Betrag mit 25 Prozent pauschal versteuern, wodurch Sozialversicherungsfreiheit eintritt. Dafür ist die Pauschalierung aber spätestens im Februar 2024 auf der Gehaltsabrechnung durchzuführen.