Jeder Arbeitgeber kann im Zeitraum 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 insgesamt 3000 Euro Steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen (§ 3 Nr. 11c EStG). Bisher liegt kein BMF-Schreiben vor, aber es kann erwartet werden, dass die gleichen Grundsätze gelten wie für die Corona-Prämien: Können Sonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld) umgewandelt werden? Nein, die Zahlung muss „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erfolgen.
Können Minijobber die Inflationsbeihilfe erhalten? Ja, steuerfreie Zahlungen gehören nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV). Bei Arbeitsverhältnissen unter nahen Angehörigen muss der Chef den anderen Minijobbern genauso viel zahlen wie den eigenen Familienmitgliedern.
Handelt es sich um einen Freibetrag oder eine Freigrenze? Es ist ein Freibetrag. Bezahlt der Arbeitgeber also jemandem 3500 Euro, dann sind 3000 Euro steuerfrei und 500 Euro steuer- und sozialversicherungspflichtig.