VW weitet in der "Corona"-Krise die Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Virus nochmals signifikant aus. "Beschäftigten, die aus Gebieten mit erhöhten Fallzahlen pendeln, wird ab dem 23. März 2020 für die Dauer der Inkubationszeit (insgesamt 14 Wochentage) untersagt, das Betriebsgelände sowie weitere Liegenschaften der Volkswagen AG zu betreten", heißt es in einem Rundschreiben, das der Automobilwoche vorliegt.
Als konkrete Beispiele nennen die Absender – das Ressort Konzern Gesundheitswesen und Arbeitsschutz sowie die Abteilung Konzern Personalgrundsätze & Steuerung von VW – die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie die Stadtstaaten Berlin und Hamburg; diese Einstufungen sind nach eigenen Angaben "orientiert an den Fallzahlen auf www.rki.de".