Manchmal haben die Corona-Beschränkungen auch ihre Vorteile. Der VW-Spitze dürfte es zumindest gelegen kommen, dass die diesjährige Hauptversammlung am Donnerstag aufgrund der Corona-Sonderregeln erneut rein virtuell stattfindet. Denn die Tagesordnung birgt einiges an Sprengstoff, der sonst wohl zu stundenlangen Fragerunden geführt hätte. Die bleibt der VW-Spitze dieses Mal wohl erspart: Fragen mussten vorab eingereicht werden, Nachfragen sind nicht möglich.
Vor allem ein Punkt auf der Tagesordnung bietet Diskussionsstoff: Die Einigung mit Ex-Konzernchef Martin Winterkorn, Ex-Audi-Chef Rupert Stadler, zwei weiteren früheren Managern und gut 30 Versicherern auf Schadenersatzzahlungen wegen des Diesel-Skandals. Dem Vergleich, den VW Anfang Juni nach zähen Verhandlungen abgeschlossen hatte, müssen die Aktionäre nun noch zustimmen. Für die Kleinaktionäre, die bei VW bei den Abstimmung sonst wenig zu melden haben, gibt es hier sogar ein Novum: Sie könnten den Vergleich mit einem Veto in der Hauptversammlung noch stoppen. Möglich macht das eine Sonderregelung im Aktiengesetz.