Der Kunde muss die Leasing- Sonderzahlung erst mal selbst vorfinanzieren und dann diese Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Das Ärgerliche für einen bilanzierenden Firmenkunden: Die Leasing-Sonderzahlung muss er verteilen über die Laufzeit des Leasingvertrags, die Zahlung der BAFA aber – eigentlich! – sofort versteuern.
Mit folgenden Argumenten sollte der Kunde versuchen, die 6000 Euro auf zwei oder drei Jahre zu verteilen. Man könnte diese Prämie nämlich durchaus vergleichen mit Subventionen für verbilligte Handys. Dazu hat das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits 2005 geregelt: "Durch die verbilligte Überlassung des Mobilfunktelefons liegt bei dem Leistungsempfänger, bei dem das Mobilfunktelefon Betriebsvermögen wird (…), eine Einnahme vor. Diese ist Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag, der bei bilanzierenden Steuerpflichtigen grundsätzlich passiv abzugrenzen ist" (BMF 20.6.2005, Rz. 11).