Der Entwurf eines neuen Kaufvertragsrechts macht den freien Kfz-Händlern große Sorgen. Die geltenden Bestimmungen werden zum 1. Januar 2022 erneuert. Bereits bis zum 1. Juli 2021 muss die entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
Ansgar Klein vom Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) kritisiert unter anderem, dass laut Entwurf Kunden künftig zwölf Monate nach dem Kauf Mängel reklamieren können – ohne belegen zu müssen, dass diese schon beim Kauf vorhanden waren.
Diese Beweislastumkehr wurde 2002 eingeführt und ist bisher auf sechs Monate befristet. Mit der Gesetzesnovelle solle der Handel offensichtlich für jeden Defekt eines Gebrauchtwagens geradestehen – unabhängig davon, wer ihn verschuldet hat. "Damit wird die Gewährleistung immer mehr zur Haltbarkeitsgarantie", sagt Klein.