München. Zuschüsse und Leasing müssen sich nicht ausschließen. So besteht auch für Zulieferer aus der Autoindustrie die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss mit einer Leasinginvestition zu kombinieren. Mit diesen Mitteln kann der Leasingnehmer seine Leasingrate verringern. „Der Zuschuss fließt an den Leasinggeber und wird zur Senkung der Leasingrate eingesetzt“, erläutert Peter Philippen von der Abteilung Förderberatung/Leasing bei der Kreissparkasse Heinsberg. Weil sie eine Bilanzverlängerung vermeiden wollen, entscheiden sich immer mehr Unternehmen für Leasing. „Rentabilität und Liquidität spielen neben steuerlichen Aspekten eine entscheidende Rolle“, sagt Philippen. Denn bei einer Ausweitung der Bilanzsumme müsse das Eigenkapital mitwachsen. „Je schwächer zum Beispiel die Eigenkapitalquote, umso ungünstiger wird das Rating.“
Von dem Finanzierungskonstrukt aus Investitionszuschuss und Leasing profitieren Unternehmen also gleich mehrfach. Die Beträge sind attraktiv. Ein Rechenbeispiel: Ein Unternehmen schafft zehn Frauenarbeitsplätze und investiert deckungsgleich eine Million Euro in Anlageninvestitionen. Bei einem regionalen Fördersatz von 15 Prozent erhält es 150.000 Euro Zuschuss. Bei einer Sachinvestition von nur 800.000 Euro betrüge der Förderbetrag immerhin noch 120.000 Euro. Berechnungsgrundlage dafür sind zehnmal 100.000 Euro pro Frauenarbeitsplatz (Männerarbeitsplatz: 75.000 Euro) als maximal förderfähige Kosten, gedeckelt durch die Höhe des tatsächlichen Sachinvestitionsvolumens. „Dennoch gibt es für Unternehmen durchaus Argumente, sich gegen eine klassische Zuschussförderung zu entscheiden“, so Philippen. „Die Zuschussförderung kann ein Unternehmen schon einengen, es muss gewisse Kriterien erfüllen, damit die gewährten Zuschüsse später nicht zurückgezahlt werden müssen.“
Das gilt auch für die Zuschussförderung in der Leasingvariante. So müssen Investitionsgüter fünf Jahre lang im Unternehmen verbleiben und die geförderten Arbeitsplätze fünf Jahre lang erhalten und besetzt werden. „Für einige Unternehmen könnte es – je nach wirtschaftlichem Umfeld – bei dieser Bindungsfrist eng werden“, so Philippen. Und am Ende steht auch beim Leasing der Kaufzwang: „Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes NRW müssen bewegliche Wirtschaftsgüter, die im Wege des Leasings finanziert und beim Leasinggeber aktiviert werden, nach Ablauf des Leasingvertrags durch den Zuwendungsempfänger/ Leasingnehmer erworben werden“, erläutert Rainer Glanemann, Prokurist Referat Wirtschaftsförderung bei der NRW-Bank. Der Grund: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass geförderte Wirtschaftsgüter letztlich beim geförderten Unternehmen verbleiben müssen. Um Gelder erhalten zu können, müssen Unternehmen Anträge auf Investitionszuschüsse vor Beginn eines Vorhabens gestellt haben. Zur Antragstellung müssen die Firmen Businessplan, Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag vorweisen sowie einen Nachweis über das investierte Kapital erbringen. Doch noch längst nicht alle Zulieferer nutzen die Möglichkeiten: Laut Bundesverband für Mittelstandsförderung haben 76 Prozent aller kleinen und mittelständischen Unternehmen noch nie Fördermittel genutzt. Und rund 40 Prozent der bereitgestellten Fördergelder bleiben einfach liegen.