Die Bundesregierung will im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 das Leasing von Elektro-Dienstfahrzeugen sowie die betriebliche Nutzung von Fahrrädern fördern. Dafür wird die Bemessungsgrundlage der Dienstwagensteuer für Elektrofahrzeuge ab dem 1.1. 2020 noch einmal halbiert - auf ein Viertel des Listenpreises. Angestellte versteuern dann den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Elektrische Dienstfahrräder sind bei der Regelung allerdings nicht explizit erwähnt. Zudem haben die Abgeordneten Sonderabschreibungen für elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge beschlossen. Die notwendige Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
Bei der Neuzulassung von E-Autos gab es zuletzt zwar einen leichten Anstieg, doch die Zahlen bewegen sich noch immer auf niedrigem Niveau. Darüber hinaus beschloss das Parlament steuerliche Verbesserungen beim Jobticket, damit Arbeitnehmer verstärkt auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
Ein weiterer Punkt ist die steuerliche Regelung, wenn Dienstfahrräder von den Arbeitenden am Ende der Leasingdauer übernommen, also gekauft werden. Um das umweltfreundliche Engagement der Nutzer und deren Arbeitgeber zu honorieren, will der Gesetzgeber das Einkommensteuergesetz ergänzen. Die Lohnsteuer für die geldwerten Vorteile soll pauschal 25 Prozent betragen. Unklar ist jedoch, wer die Besteuerung übernehmen kann, so der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) in einer Pressemitteilung.
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