Auch für junge Elektro-Gebrauchtwagen können Kunden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanzielle Förderungen beantragen. Die Deutsche Automobiltreuhand DAT weist darauf hin, dass dafür bestimmte Nachweise notwendig sind.
Dazu gehören der ehemalige Neupreis, das Alter (Datum der Erstzulassung) und der Kilometerstand. Außerdem muss das Fahrzeug in der offiziellen Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen. Neben reinen Stromern sind hier auch Plug-In-Hybride und Wasserstofffahrzeuge unterschiedlichster Hersteller gelistet.
Damit ein bundesweit einheitlicher Prozess möglich ist, wurde die DAT als neutrale Instanz damit beauftragt, die Bundesbehörde bei der Definition förderfähiger Gebrauchtfahrzeuge zu unterstützen.
An einer Förderung interessierte Verbraucher benötigen ein DAT-Gutachten, das die Rahmenparameter der Förderfähigkeit eines gebrauchten E-Fahrzeugs revisionssicher dokumentiert. Erfasst werden der aktuelle Kilometerstand, der ehemalige Listenneupreis, alle Serien- und Sonderausstattungsmerkmale und das Datum der Erstzulassung.