Ringen um die erste Musterfeststellungsklage von Eignern manipulierter Dieselfahrzeuge gegen VW zeichnet sich eine harte Auseinandersetzung ab. Verbraucherzentrale-Bundesverband und ADAC hatten ihre gemeinsame Musterklage, der sich Käufer eines VW, Audi, Škoda oder Seat mit EA-189-Motor anschließen können, am 1. November eingereicht.
VW bestreitet die Begründung der Klage, die unter anderem auf eine gerichtliche Feststellung in Deutschland abzielt, wonach der Autohersteller mit seiner Schummel-Software für die Abgasreinigung unrechtmäßig gehandelt hat. "Alle betroffenen Fahrzeuge sind technisch sicher und fahrbereit. Sie können uneingeschränkt im Straßenverkehr genutzt und auch weiterhin verkauft werden", heißt es dazu aus Wolfsburg. Und weiter: "Die erforderlichen Genehmigungen liegen vor und bleiben auch weiterhin wirksam."
Zudem macht das Unternehmen geltend, dass technische Maßnahmen wie der seit 2016 in Abstimmung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt erfolgende Einbau von Strömungsgleichrichtern in die Trick-Diesel für die Kunden ausreichend und zumutbar seien.