Top im Service: Wegfall des Designschutzes
Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) und sein Präsident Hartmut Röhl haben sich einem Thema verschrieben: der sogenannten Reparaturklausel. Mit ihr würde der Designschutz der Hersteller wegfallen. Dieser dient Daimler, VW & Co. derzeit noch als Schutzwall bei Ersatzteilen, die von außen sichtbar sind. Bosch, Mahle und ZF dürfen alle Teile unter der Karosserie am Markt frei anbieten, doch Scheinwerfer oder Kotflügel sind für sie bislang tabu. Damit entgeht den Aftermarket-Unternehmen ein Milliardengeschäft.
Das soll sich bald ändern. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht die Einführung der Reparaturklausel vor. Ein großer Erfolg für den GVA –der dennoch Kritik am Entwurf übt. Denn der Entwurf enthält einen Bestandsschutz für bereits angemeldete Fahrzeugdesigns. Ein Erfolg des Verbands der Automobilindustrie (VDA), dem Gegenspieler des GVA im Streit um den Designschutz.
Der Bestandsschutz würde dazu führen, dass Bosch & Co. nur von Fahrzeugen profitieren, die nach Inkrafttreten der Reparaturklausel auf den Markt kommen. Erst nach und nach würde sich für sie ein großer Markt öffnen. So lange will Röhl nicht warten. Der Kampf geht weiter.