In der Aufarbeitung der Dieselkrise wertet Volkswagen eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig als Erfolg. Dieses hatte eineKlage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jüngst verworfen. "VW war zwar nur beigeladen zu dem entsprechenden Termin und nicht selbst aktiv an dessen Verlauf beteiligt", sagte ein VW-Insider der Automobilwoche. Dennoch sei die Erleichterung in Wolfsburg groß, denn "die Konsequenzen aus einer anderen Einschätzung hätten gravierend sein können".
Im offiziellen Statement des Unternehmens heißt es denn auch: "Die Volkswagen AG begrüßt die Entscheidung des VG Schleswig vom 13.12.2017, die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt und die von VW durchgeführte Umrüstung der von der Dieselthematik betroffenen Fahrzeuge abzuweisen". Das Gericht habe in der Verhandlung die Rechtsauffassung von Volkswagen bestätigt, "dass die EG-Typgenehmigung der betroffenen Fahrzeuge nicht unwirksam ist, sondern zu jedem Zeitpunkt Bestand hatte".