Die Neuordnung des Automobilvertriebs hat auch die Politik aufgeweckt. Das zeigen die neuen Rahmenbedingungen für den Vertrieb, die die Europäische Kommission nun in der neuen Vertikal-Gruppenfreistellung und deren Leitlinien veröffentlicht hat. Bereits Anfang Juni tritt die Vertikal-GVO in Kraft, die Übergangsfrist für die Umsetzung der Vorgaben beträgt lediglich ein Jahr. Drei Regelungsbereiche sind für Automobilhersteller und deren Vertriebspartner besonders signifikant.
Neue Vertikal-GVO
Viele Hersteller müssen umdenken
In der neuen Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung hat die EU-Kommission den Fokus auf das Agentursystem gelegt. Dabei macht sie einige Vorgaben, die für Hersteller sehr unangehm sind.