Wem gehören Leasingrückläufer, wenn OEMs den Händlervertrag kündigen? Es geht um viel Geld.
Marken-Autohändler sind meist verpflichtet, Leasinggeschäfte über die Herstellerbank abzuwickeln. Die Händler agieren dabei als Vermittler, sind also Handelsvertreter. Deren Rechte und Pflichten sind in Rahmenverträgen festgehalten. Zentraler Bestandteil darin ist die Frage, ob und inwieweit Händler nach Leasingende eine Rückkaufpflicht oder ein Rückkaufrecht haben.
Am gängigsten ist die Regel, wonach die Bank entscheiden darf, ob der Händler bei Leasingende das Fahrzeug von der Bank erwerben muss oder freiwillig erwerben kann. Meistens gibt es zudem Klauseln, wonach die Händler jegliche Rückkaufrechte verlieren, wenn sie bei Leasingende nicht mehr Teil des Händlernetzes sind. Für Händler bedeutet das Ertragseinbußen, da Leasingrückläufer in der Regel begehrte Gebrauchtwagen sind.