Neuwagenverkauf an Privat: Hier ist der Sonderfall der Fahrzeugeinzelbesteuerung zu beachten. Beispiel: Ein Händler in München verkauft einen Neuwagen an einen Tiroler Privatmann. Der Händler liefert umsatzsteuerfrei. Der Privatmann muss im Anschluss den Kauf in Österreich anmelden und dort 20 Prozent Umsatzsteuer abführen.
Neuwagen- und Gebrauchtwagenverkauf B2B: Hier gibt es oft Steuerbetrug mit falschen Umsatzsteuer-IDs. Verkäufer sollten die USt-ID unbedingt qualifiziert abfragen. Besonders riskant ist, wenn der Kunde das Auto selbst abholt. Händler sollten zusätzlich Handelsregisterauszug und Ausweis des Abholers verlangen und sich die Legitimation des Abholers nachweisen lassen. Weiter ist eine „Gelangensbescheinigung“ des Käufers nötig, dass das Auto auch tatsächlich exportiert wurde. Beispiel: Ein Betrüger beschafft sich eine italienische USt-ID, holt Autos umsatzsteuerfrei in Köln ab und verkauft sie in München.