Wer in seinem Unternehmen elektronische Registrierkassen einsetzt, muss seit 2020 jedem Kunden einen Beleg mitgeben – oder zumindest ausdrucken und anbieten. Wenn der Kunde einverstanden ist, kann man den Beleg auch elektronisch bereitstellen, zum Beispiel als JPG, PNG oder PDF-Datei per E-Mail. Der bar zahlende Kunde ist – anders als in Italien – aber nicht zur Annahme des Belegs verpflichtet.
Steuerrat
Die Kasse beim Händler muss stimmen
Nachlässigkeit beim Kassensystem kann richtig teuer werden. Was Unternehmen beachten sollten, um Ärger zu vermeiden.