Nachdem der Gesetzgeber der Elektromobilität durch die Abschaffung des Umweltbonus zuletzt einen deutlichen Dämpfer verpasst hat, wird die Förderung nun wieder ein Stück weit hochgefahren: Der Bundesrat hat nach langem Gezerre dem Wachstumschancengesetz der Ampel-Koalition zugestimmt. In dem rund 250 Seiten starken Gesetzentwurf verbirgt sich auch ein Passus zur Versteuerung privat genutzter emissionsfreier Dienstwagen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3, 5 EstG). Bisher galt, dass der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung dieser Fahrzeuge bis zu einem Listenpreis von 60.000 Euro statt mit einem Prozent des Bruttolistenpreises nur mit 0,25 Prozent zu versteuern ist.
Diese Schwelle wird nun auf 70.000 Euro angehoben – und das rückwirkend zum ersten Januar 2024. Das diene der "Steigerung der Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und um die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht abzubilden". Liegt der Bruttolistenpreis über 70.000 Euro müssen 0,5 Prozent versteuert werden.