Ende Juni 2022 will Daimler seinen neuen Agenturvertrag in Deutschland einführen. Das heute schon praktizierte abgeschwächte Agentursystem soll dann in ein strikteres, echtes Handelsvertretersystem überführt werden. Dazu hat der Händlerverband aber noch viele offene Fragen. Eine davon tangiert das Kartellrecht. Grund ist das sogenannte Handelsvertreterprivileg, das die EU-Kommission bereits 2010 formuliert hat. Es besagt, dass der Handelsvertreter keine wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken übernimmt. Einzige Ausnahme: das Risiko des Provisionsverlusts, wenn ein Geschäft platzt.
Alle anderen Risiken, insbesondere die Kosten zur Erfüllung von Standards, muss laut EU-Kommission der Hersteller in einem echten Handelsvertretersystem selbst tragen. Solche Kosten betreffen beispielsweise Vorgaben für den Ausstellungsraum, verpflichtende Schulungen oder bestimmte Leistungen im Service. "Nur wenn diese Kosten komplett ersetzt werden", sagt ein Brancheninsider, "kann man auch mit fünf Prozent Marge leben."