Die Richtlinie UNECE155, die zum 7. Juli 2024 in Kraft tritt, verpflichtet die Autohersteller, die Software ihrer Fahrzeuge gegen Cyberkriminalität abzusichern. Allerdings können einige Hersteller dieser Verpflichtung nicht nachkommen, weil sie die Software ihrer Fahrzeuge nicht updaten und nachbessern können.
Ihre Software lässt sich ist schlichtweg nicht in dem Umfang nicht updaten. Ihnen bleibt also nichts anderes übrig, als beliebte Modelle vom Markt zu nehmen. Beim Porsche Macan ist dies beispielsweise der Fall oder beim VW-Up. Auch der Bulli VW T6.1 wird nicht auf die neuen Richtlinien angepasst.