Das Auto-Abo ist ein Trendprodukt. Fast jeder Hersteller hat es mittlerweile im Portfolio. Hinzu kommen zahlreiche unabhängige Anbieter. Und auch Händler mischen mit. Doch je nachdem wie die Angebote gestaltet sind, unterliegen sie der Regulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das heißt, eine Finanzierungsleasing-Lizenz ist notwendig. "Wer diese nicht hat, riskiert, dass die BaFin eingreift, und diese kann im schlimmsten Fall verlangen, dass die Verträge rückabgewickelt werden", warnen Renate Prinz und Sebastian Keding, Experten für Finanzierungsrecht bei der Kanzlei McDermott Will &Emery.
In der Abo-Falle
Wer als Auto-Abo-Anbieter bei seinen Vertragskonditionen nicht genau aufpasst, braucht womöglich eine Lizenz der Finanzaufsicht BaFin. Wer sie nicht hat, riskiert viel Geld.
Das Problem bei Auto-Abos ist, dass sie juristisch irgendwo zwischen Fahrzeugmiete und Leasing angesiedelt sind. Ersteres ist aufsichtsrechtlich nicht relevant, das Letztere schon. Je nach Einzelfall befindet sich ein Abo daher auf der Skala entweder näher an der Miete oder am Leasing. "Die BaFin schaut nicht auf den Namen, den man dem Produkt anheftet, sondern auf das, was in den Verträgen steht", sagt Keding.
Zwei Punkte sind maßgeblich: Der erste betrifft die sogenannte Sach-und Preisgefahr. Damit ist das Kostenrisiko gemeint, wenn das Auto beschädigt, verloren oder zerstört wird. Wer versucht, diese Risiken zivilrechtlich auf den Kunden zu übertragen, rutscht möglicherweise in die Erlaubnispflicht und benötigt laut Prinz eine Lizenz der BaFin. Der zweite Punkt betrifft die Vollamortisation, sprich, ob die monatlichen Kosten des Kunden den Wertverlust des Fahrzeugs während der Vertragslaufzeit ausgleichen. Versucht der Anbieter, die Sach- und Preisgefahr auf den Kunden zu übertragen und erreicht der Anbieter eine Vollamortisation, ist dies ein Indiz dafür, dass eine Lizenz nötig ist.
Aufgrund des anfangs hohen Wertverlusts von Autos hängt die Vollamortisation entscheidend mit der Laufzeit zusammen. "Ab einer Kündigungsfrist von sechs Monaten wäre ich extrem vorsichtig", meint Keding. Genaue Vorgaben, ab welcher Kündigungsfrist ein Angebot im kritischen Bereich liegt, gibt es aber nicht. Lediglich bei den Extremen ist die Sache klar: Lange Laufzeit plus Verlagerung der Sach- und Preisgefahr bedeutet Leasing, kurze Laufzeit ohne Risikoverlagerung Miete. "Entscheidend ist immer der Einzelfall. Wir können darum jedem Anbieter nur raten, seine Verträge vorher genau ansehen zu lassen. Das macht aber nicht jeder", sagt Prinz. Es gebe Angebote im Markt, bei denen die Leasing-Grenze überschritten sein dürfte, ohne dass eine Lizenz vorliegt.