Die italienische Regierung hat ein neues Gesetz verabschiedet. Im Fokus steht die Zusammenarbeit zwischen Herstellern und Händlern. Das Gesetz ergänzt die europäischen Vorgaben um nationale Regelungen, die die Position der Händler stärken.
So sehen die neuen Regelungen vor, dass die Verträge eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren haben müssen. Will eine Partei die Laufzeit nicht verlängern, so muss sie dies mindestens sechs Monate zuvor mitteilen.
Vor Vertragsunterzeichnung muss der Hersteller seinen Vertriebspartnern "alle in seinem Besitz befindlichen Informationen zur Verfügung stellen, die für eine fundierte Beurteilung des Umfangs der einzugehenden Verpflichtungen und der Nachhaltigkeit der Verpflichtungen in wirtschaftlicher, finanzieller und vermögensgemäßer Hinsicht erforderlich sind (...)". Dazu gehört auch eine Schätzung der entsprechenden Erlöse.