Der Rechtsstreit zwischen der FCA-Bank und dem Fiat-Händlerverband um unrechtmäßig erhobene Bearbeitungsgebühren geht in die nächste Runde. Wie die Bank der Automobilwoche exklusiv bestätigte, habe man fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Damit geht das Institut gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vor. Dieses hatte keine Revision gegen das Urteil vom 11. Mai zugelassen.
Man sei überzeugt, sich korrekt verhalten zu haben, bitte aber um Verständnis, dass zu laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgegeben werden könne, erklärte die FCA-Bank. Sie hatte Händlern für die Finanzierung von Lagerfahrzeugen, Gebrauchtwagen und Leasingrückläufern neben Zinsen einen weiteren Betrag für Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Das hielt der Verband für unrechtmäßig und strengte ein Musterverfahren an. Mit Erfolg. Das OLG verurteilte die Bank in drei Urteilen, zwischen 2017 und 2020 erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Laut Verband geht es dabei um mehrere Millionen Euro.