Gerichtspleite für die FCA-Bank: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat am 11. Mai in drei Urteilen entschieden, dass die Bank Händlern gegenüber zu Unrecht Bearbeitungsgebühren geltend gemacht hat. Die Bank muss nun zwischen 2017 und 2020 erhobene Gebühren zurückerstatten.
Geklagt hatte der Verband der Fiat-Konzernhändler und -Servicebetriebe Deutschlands, der sich bereits seit geraumer Zeit daran gestört hatte, dass die FCA-Bank Händlern für die Finanzierung von Lagerfahrzeugen, Gebrauchtwagen und Leasingrückläufern, neben den Zinsen einen weiteren Betrag für Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt hatte.
Der Klage vorausgegangen waren laut Verband Gespräche mit der FCA-Bank. Nachdem diese zu keinem Ergebnis kamen, strengte der Verband die Musterverfahren an. Auch ein vom OLG vorgeschlagener Vergleich wonach die FCA Bank 75 Prozent der Bearbeitungsgebühren übernehmen sollte, scheiterte. Die FCA Bank war nach Aussage von Verbandsanwalt Prof. Tim Vogels nur bereit, 75 Prozent der Gebühren zu erstatten, die für Leasingrückläufer und Gebrauchtwagen gezahlt worden waren. Für die große Masse der Neuwagen sollte laut Vogels gar nichts zurückgezahlt werden. Der Vorschlag der FCA Bank habe ca. elf Prozent der Forderungen entsprochen.
Das sei dem Verband zu wenig gewesen. "Nachdem die FCA-Bank einen bereits ausgehandelten Kompromiss überraschend doch nicht gelten lassen wollte, haben wir uns für den Handel entschlossen, das gerichtlich überprüfen zu lassen", sagte Händlerverbandschef Karl Kleba. Laut Verband haben sich mehr als 50 Händler der Musterklage angeschlossen. Für diese hat die Entscheidung des OLG nun Rechtswirkung. Nach Aussage von Verbandsanwalt Vogels geht es mehrere Millionen Euro, die nun an Händler zurückfließen.