Es war ein gutes Geschäft, doch am Ende ein wenig zu gut. Die Rede ist von Restkreditversicherungen (RKV). Mit den Policen können sich Verbraucher beispielsweise bei der Autofinanzierung gegen Zahlungsausfälle durch Krankheit, Tod oder Arbeitslosigkeit absichern. Doch ein erheblicher Teil der Versicherungsprämie wanderte lange als Provision zu Banken und Händlern – in Einzelfällen bis zu 70 Prozent. Das ergab vor einigen Jahren eine Untersuchung der Aufsichtsbehörde BaFin.
Das sorgte erst für viel Kritik von Verbraucherschützern und dann seit 1. Juli 2022 für einen gesetzlichen Provisionsdeckel. Maximal 2,5 Prozent des versicherten Darlehensbetrags dürfen Versicherer seitdem noch an ihre Vertriebspartner ausschütten.
Tatsächlich hat das Gesetz seine Wirkung nicht verfehlt, meint Patrick Rittich, Bereichsleiter Versicherungen bei der Bank11: "Die Prämien für die Kunden sind spürbar gesunken." Bedeutet im Umkehrschluss: Banken und Händler verdienen weniger.
Auch Peter Grieble, Abteilungsleiter Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, konstatiert, das Gesetz leiste "einen gewissen Beitrag", die Missstände zu beseitigen. Ein Allheilmittel sei der Provisionsdeckel nicht. "Auch wer wenig Provisionen verdient, kann mies Versicherungsverträge verkaufen", sagt Grieble. Es gebe noch zu viele Möglichkeiten, die gesetzlich vorgeschriebene fundierte Beratung zu umgehen. Die Policen seien in vielen Fällen nicht bedarfsgerecht und zu teuer – und obendrein gebe es zu viele Ausschlussklauseln.