Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist mit ihrer Klage gegen Tesla in fast allen Punkten gescheitert. Der Autobauer darf sein Assistenzsystem weiter als Autopilot bezeichnen. Das berichtet die Website "Teslamag.de". Es sei klar erkennbar, dass die Fahrzeuge weder autonom fahren könnten noch dürften, urteilte das OLG München.
Tesla muss allerdings auf die Ankündigung verzichten, weitere FSD (Full Self Driving)-Funktionen "bis Ende des Jahres" zur Verfügung zu stellen. Tesla schreibt inzwischen, die Funktionen kämen "in naher Zukunft". Aus dem "automatischen Fahren innerorts" wurde der "City-Lenkassistent".