Mit der neuen Vertikal-GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) und ihren Leitlinien hat die Europäische Kommission den wettbewerbsrechtlichen Rahmen für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen bis 2034 festgelegt.
"Die neuen Vorschriften werden den Unternehmen aktuelle Orientierungshilfen bieten, die auf eine noch stärkere Digitalisierung im kommenden Jahrzehnt ausgelegt sind", so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Das überarbeitete Regelwerk, das Anfang Juni 2022 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft tritt, hat vor allem zwei Aspekte, die sich stark auf den Vertrieb von Fahrzeugen auswirken: Neben dem zweigleisigen Vertrieb, also dem Direktvertrieb durch den Hersteller samt Vertrieb über Partner, richtet die Kommission in der neuen Vertikal-GVO einen weiteren Schwerpunkt auf das Zusammenspiel von selektivem Vertrieb und Agenturmodell.