Turbulente Tage in Wolfsburg: Am Mittwoch hat das Arbeitsgericht Braunschweig die Volkswagen-Betriebsratswahl im vergangenen März für anfechtbar erklärt. Betriebsratschefin Daniela Cavallo hatte die Wahl mit ihrer IG-Metall-Liste klar gewonnen, sie hatte mehr als 85 Prozent der Stimmen erhalten. Doch Vertreter von unterlegenen Listen sind dagegen vorgegangen – in erster Instanz mit Erfolg.
Der Betriebsrat hat zu der Entscheidung umgehend Stellung bezogen. Das zunächst im VW-Intranet erschienene Schreiben liegt der Automobilwoche vor. Darin heißt es unter anderem, das Thema werde "Gegenstand einer längeren juristischen Auseinandersetzung". Denn die Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl bedeute zunächst nur, "dass der Rechtsstreit eine Instanz höher vor das Landesarbeitsgericht geht".
Der aktuelle Betriebsrat bleibt laut der Stellungnahme davon unberührt im Amt, eine Neuwahl wird es demnach nicht geben. "Alle bisherigen und künftigen Entscheidungen, Beschlüsse und Vereinbarungen der Belegschaftsvertretung sind wirksam."