Nach der Kündigung der Händler- und Serviceverträge fürchten die Opel-Partner um ihre Ausgleichszahlungen. Ein Passus in den nur gut ein Jahr alten Händlerverträgen sorgt für Verunsicherung. Demnach behält sich Opel das Recht vor, die weitergegebenen Kundendaten nach Vertragsende nicht mehr zu nutzen, diese zu löschen oder zu sperren. Das Problem für den Handel: Daran hängen die Ausgleichszahlungen nach § 89b Handelsgesetzbuch (HGB).
In den Verhandlungen mit den Vertriebspartnern hatte Opel ausdrücklich eingeräumt, dass die entsprechende Passage formuliert sei, um gegebenenfalls bei einer Löschung der Kundendaten am Vertragsende keinen Ausgleich zahlen zu müssen. Begründung des Herstellers: Der Kundenstamm werde dann ja nicht übertragen.
Opel selbst teilte auf Anfrage der Automobilwoche lediglich mit: "Grundsätzlich gilt, dass wir alle rechtlichen Fragestellungen, welche die Beziehungen mit unseren Händlervertretern betreffen, mit diesen direkt besprechen."