Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hofft auf eine Eindämmung der Abmahnungsflut durch das von der Bundesregierung verabschiedete Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.
Man habe sich "mit Nachdruck" für eine solche Regelung eingesetzt, erklärte der Verband. "Auch die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes werden dadurch eine spürbare Entlastung erfahren", sagte ein Sprecher. Derzeit müsse der Handel noch "viele Millionen Euro an Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen entrichten", heißt es vom ZDK. Dabei gehe es aber oft nur "um banale Verstöße, etwa gegen die Schriftgröße der notwendigen Hinweise oder deren Platzierung in einer Anzeige und zunehmend auch um fehlende Hinweise beim Teilen von Texten in sozialen Netzwerken".
Der ZDK sieht die nun geplante Begrenzung der Abmahnbefugnis als Schritt "in die richtige Richtung". Vor allem die vorgesehene Einschränkung der wirtschaftlichen Anreize werde sich "hoffentlich als probates Schutzschild erweisen" – insbesondere was Abmahnungen "durch angebliche Mitbewerber" angeht.
Damit gemeint sind Unternehmen, die Produkte wie beispielsweise einen Scheinwerfer bewerben, diese aber weder liefern könnten noch das wollen. Dennoch können sie als Mitbewerber im wettbewerbsrechtlichen Sinne angesehen werden und Abmahnungen aussprechen und damit gegebenenfalls Geld verdienen.
Eine große Verantwortung für den Erfolg der Vorschriften liegt laut ZDK bei den Gerichten. Diese müssten die Vorschriften im Sinne des Gesetzgebers anwenden.
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