Verbände wie die Automobile Association (AA) oder der Industrieverband SMMT reagierten wohlwollend auf den Vorstoß der Regierung. Andere befürchten, dass die Technik noch nicht weit genug ausgereift ist, um sie im Straßenverkehr einzusetzen.
In Deutschland ist der Einsatz von Assistenzsystemen zwar seit einigen Jahren erlaubt, nicht aber von Technik, die das autonome Fahren ermöglichen würde. In einem Text des Deutschen Patent- und Markenamtes heißt es dazu: "Derzeit ist das autonome Fahren in Deutschland noch Zukunftsmusik. Abgesehen von einigen Testfahrzeugen und -strecken mit Sondergenehmigungen ist erst eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen nötig. Die Rechtslage sieht vor, dass die fahrende Person allein für das Fahrzeug verantwortlich ist."
Seit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Frühjahr 2017 sind Kraftfahrzeuge mit hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion erlaubt. Der Fahrer muss allerdings beim Einsatz solcher Funktionen zu jeder Zeit der Fahrzeugführer sein und die Steuerung sofort übernehmen können. Vollständig autonomes Fahren, bei dem es keinen Fahrer mehr gibt, sondern nur noch Passagiere, ist darüber nicht geregelt.
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Aus dem Datencenter:
Prognostizierte Zuliefererumsätze im Bereich autonomes Fahren