München. Die EU-Kommission setzt in ihrem aktuellen Gesetzesvorschlag den Transporterherstellern anspruchsvolle CO2-Ziele: Bis zum Jahr 2017 muss die Industrie den europäischen Flottendurchschnitt von 181 Gramm pro Kilometer im Jahr 2010 auf zunächst 175 Gramm senken. Bis 2020 gilt es, einen Grenzwert von 147 Gramm zu erreichen. Diese Vorgaben müssen als Gesamtpaket gemeinsam mit den Grenzwerten für Pkw noch vom Europäischen Parlament und dem EURat gebilligt werden. Bei den Pkw-Herstellern hatten die CO2-Auflagen für das Jahr 2020 für einen Aufschrei gesorgt. Müssen doch große Fahrzeuge den CO2-Ausstoß überproportional senken.
Bei den Transportern ist die Ungleichbehandlung noch drastischer. Denn Brüssel gestattet großen Vans wie dem Crafter von Volkswagen keinen höheren CO2-Ausstoß als kleinen Stadtlieferwagen wie dem VW Caddy. Bei den sogenannten N1-Fahrzeugen – das sind kommerziell genutzte Transporter mit einem Ladevolumen von rund drei bis 17 Kubikmetern – verlangt die Kommission eine Einsparung von 14 Prozent CO2 bis 2017 und 28 Prozent bis 2020 – bezogen auf den Flotten- Referenzwert von 2007. Das entspricht einem Verbrauch von 7,5 Liter Benzin beziehungsweise von 6,6 Liter Diesel bis 2017 und von 6,3 Liter Benzin beziehungsweise 5,5 Liter Diesel bis 2020.Aus den Vorgaben für die europäische Flotte leiten sich für jeden Hersteller je nach Produktportfolio individuelle CO2-Ziele ab. Wie bei den Pkw ist die Berechnungsgrundlage das durchschnittliche Fahrzeuggewicht. Dass die Nutzlast als wesentlicher Faktor für Verbrauch und Emission unberücksichtigt bleibt, hat zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens vor rund zwei Jahren heftige Kritik der Transporterhersteller hervorgerufen. Ein typischer Transporter der Klasse 3 wie der Crafter emittiert rund 250 Gramm CO2. Für die gleiche Transportmenge braucht man mehr als fünf Caddys mit einem CO2-Ausstoß von je 150 Gramm. Die kämen also zusammen auf 750 Gramm. Nun hat sich die Branche offensichtlich mit den Vorgaben arrangiert und ist froh, dass die Europäische Kommission keine weitere Verschärfung für große Fahrzeuge ins Auge gefasst hat.Für den Grenzwert von 175 Gramm ist eine Übergangsphase vorgesehen, die 2014 beginnt. Dann müssen 70 Prozent der Neufahrzeuge eines Herstellers den Grenzwert erreichen. Der Anteil steigt in den Folgejahren schrittweise an. Verfehlt ein Hersteller die individuellen Flottenziele, sind ab 2014 Strafzahlungen fällig, die sich ebenfalls an den Pkw-Regularien orientieren. Das erste zusätzlich emittierte Gramm CO2 kostet fünf Euro pro verkauftem Fahrzeug. Ab einer Überschreitung von vier Gramm kostet jedes zusätzliche Gramm 95 Euro Strafe. Ab 2019 werden schon für das erste Gramm 95 Euro fällig.Strenge Emissionsziele
Die EU-Kommission setzt in ihrem aktuellen Gesetzesvorschlag den Transporterherstellern anspruchsvolle CO2-Ziele: Bis zum Jahr 2017 muss die Industrie den europäischen Flottendurchschnitt von 181 Gramm pro Kilometer im Jahr 2010 auf zunächst 175 Gramm senken. Bis 2020 gilt es, einen Grenzwert von 147 Gramm zu erreichen. Diese Vorgaben müssen als Gesamtpaket gemeinsam mit den Grenzwerten für Pkw noch vom Europäischen Parlament und dem EURat gebilligt werden.