Tatsächlich riskieren Hasch-rauchende Autofahrer und Autofahrerinnen schon beim ersten Mal ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Wiederholtes Fahren unter Drogeneinfluss kann auch zum dauerhaften Verlust des Führerscheins führen, wenn ein Fahreignungsgutachten zu einem entsprechend negativen Urteil kommt.
Dem TÜV-Verband zufolge kommt eine aktuelle Studie zu 800 untersuchten Fahreignungsgutachten zu dem Schluss, dass 85 Prozent dieser Gutachten wegen Cannabis-Konsums angeordnet wurden.
"Kraftfahrer- und Kraftfahrerinnen, die eine Fahreignungsuntersuchung absolvieren müssen, weisen eine erhebliche Drogenproblematik auf, unabhängig von der Höhe der THC-Konzentration“, erklärt Verkehrssicherheitsexperte Waschke.
Ein Problem der Unfallforschung ist bislang noch, dass bei der Erfassung von Unfallgründen keine Unterschiede zwischen Cannabis und anderen Drogen gemacht wird. Daher gibt es keine Statistik zur Anzahl der Unfälle, die auf Cannabis zurückzuführen sind.