Der nach mehreren Verschiebungen sicher geglaubte Stichtag 1. Januar 2023 für den Start der Partikelmessung bei der Abgasuntersuchung (AU) von Dieselfahrzeugen ist erneut hinfällig. In einem Schreiben an die Prüforganisationen und den ZDK, das der Automobilwoche vorliegt, teilt das Bundesverkehrsministerium (BMDV) mit, dass der Bund Länder Fachausschuss Technisches Kraftfahrwesen (BLFA-TK) bereits Ende September die vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) verkündete Übergangsregelung abgelehnt hat. Neuer Termin wird voraussichtlich der 1. Juli 2023.
Mit der Übergangsregelung wollte das Ministerium auf die Lieferschwierigkeiten der Werkstattausrüster reagieren, die sich wegen Materialengpässen nicht in der Lage sehen, rechtzeitig flächendeckend neue Abgasmessgeräte bereitzustellen. Die Regelung sah vor, dass der Termin zur Einführung bleibt. Wer bis dahin ein neues Gerät hat, sollte nach dem neuen Verfahren prüfen. Wer noch keines hat, sollte eine Weile weiter nach dem alten Verfahren prüfen dürfen.
Bedingung dafür war, dass der Betrieb bis Anfang November eine verbindliche Bestellung eines Neu-Geräts vorweisen kann. Diese Regelung ist durch das Votum des BLFA-TK nun hinfällig. Laut Schreiben wird das BMDV eine entsprechende Änderungsrichtlinie am 31. Oktober im Rahmen einer Verkehrsblattverlautbarung bekanntgeben.