Autohändler, die für ein Elektroauto werben, müssen in ihren Anzeigen den vollen Preis angeben und dürfen nicht den Umweltbonus bereits abziehen. Das entschied das Landgericht Leipzig (Urteil vom 4.11.2022, Az. 05 O 555/22, nicht rechtskräftig).
Urteil
Vorsicht bei Preiswerbung mit Umweltprämie
Wer ein Elektroauto bewirbt, muss bei der Preisangabe aufpassen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Leizpig.