Gebrauchte Autos zu verkaufen ist für Händler deutlich komplizierter und riskanter geworden: Seit Januar gilt hierzulande ein neues Gewährleistungsrecht, das die Position der Autokäufer gegenüber ihrem Verkäufer deutlich gestärkt hat. Die meisten Händler haben sich mit den neuen Regeln nach anfänglicher Unsicherheit arrangiert. Das berichtet Ulrich Dilchert, Geschäftsführer des Ressorts Recht und Steuern beim ZDK. Doch die Nebenwirkungen machen sich erst jetzt allmählich bemerkbar.
Das betrifft vor allem die von sechs auf zwölf Monate ausgeweitete Beweislastumkehr, die für Händler ein erhebliches Kostenrisiko mit sich bringt: Tritt bei einem Gebrauchten bis zwölf Monate nach dem Kauf ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorlag. Der Händler ist infolgedessen verpflichtet, ihn auf seine Kosten zu beseitigen. Ist er überzeugt, dass der Schaden danach eingetreten ist, muss er das beispielsweise mithilfe eines Gutachters belegen.