Bislang durften Autos mit autonomen Fahrfunktionen bis zu 60 Kilometer pro Stunde auf Autobahnen in Deutschland fahren – eine Regel, die faktisch die Benutzung der automatisierten Funktionen nur im Stau und Stop-and-Go-Verkehr ermöglicht. Seit dem 1.1.2023 liegt die Geschwindigkeitsgrenze bei 130 km/h.
Im Sommer vergangenen Jahres einigte sich das Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der UN-Wirtschaftskommission (UNECE) darauf, die Höchstgeschwindigkeit beim autonomen Fahren von 60 auf 130 km/h anzuheben und auch einen computergesteuerten Spurwechsel zu erlauben. Mehr als 50 Länder in aller Welt gehören dem Abkommen an, darunter die EU-Länder. Die USA, China und andere regulieren das autonome Fahren nach eigenen Standards.
Was jedoch bislang fehlt, ist die Anpassung und Zertifizierung dieser Regelung an die Straßenverkehrsordnung durch das KBA.
Das bedeutet, dass zwar der Weg frei ist für automatisiertes Fahren bis 130 km/h. Doch zuerst müssen Regelungen und Zertifizierungen für diese Erweiterung erarbeitet werden. Solange bleibt die Geschwindigkeitsgrenze bei 60 km/h.