Wenn die Zinsen steigen, freut das womöglich alle, die sparen. Die Kreditnehmer allerdings haben damit zu kämpfen, ihre Raten zu tilgen – beispielsweise für ein neues Auto. Laut Ford seien viele seiner Autokäufer, die bereits in Verzug geraten sind nicht bereit, sich dem Problem zu stellen. Sie würden dann „schnell unkooperativ“, heißt es in einer kürzlich eingereichten Patentanmeldung. Aufgrund dessen will Ford mithilfe eine Software die Besitzer seiner Autos zu den Zahlungen "zwingen".
Die Software, für die Ford jetzt ein Patent eingereicht hat, soll demnach die Ford-Besitzer in mehreren Eskalationsstufen zur Kooperation zwingen.
Wenn zum ersten Mal die Zahlung ausbleibt, sendet die Software an den Autobesitzer eine Nachricht und informiert über die ausgebliebene Zahlung.
Wenn der Besitzer diese freundliche Information ignoriert, soll das System bestimmte Funktionen des Fahrzeugs deaktivieren – womöglich zunächst am Wochenende, dann aber auch alle sieben Tage die Woche. Mithilfe von Geofancing möchte Ford zudem den Aktionsradius des Fahrzeugs einschränken.
Außerdem möchte der Hersteller besondere Signalgeber wie die Hupe aus der Ferne steuern können, um zu eskalieren.
Zu guter Letzt soll sogar das ganze Fahrzeug blockiert werden, wenn die Zahlungen ganz ausbleiben.
Diese Funktion will Ford sogar ausweiten, wenn das Auto autonom fährt: So will der amerikanische Hersteller die Funktion dahin ausweiten, dass das Auto "flieht", also zu einem Händler oder einem Sammelplatz fährt, sofern der Besitzer nicht zahlen kann. Er kann es erst dann auslösen, wenn seine fehlenden Raten gezahlt hat.
Sollte ein medizinischer Notfall eintreten, soll ein Transport zum Krankenhaus jedoch immer gewährleistet sein.
Das von vier Ford-Ingenieuren eingereichte Papier widmet sich vielen unterschiedlichen Interventionen. Zahlungsausfälle seien schlicht ein zunehmendes Problem, heißt es in dem Patent und angesichts dessen sei es „wünschenswert, eine Lösung für dieses Problem zu finden“.
Es bleibt abzuwarten, ob das Patent in den USA angenommen wird. In Deutschland hat der BGH jedoch kürzlich die Fern-Abschaltung von gemieteten Autobatterien verboten, sofern der Vertrag ausgelaufen ist.