„Mit einem software-definierten Fahrzeug werden wir ein riesiges Wachstum an zertifizierungspflichtigen Umfängen haben, die wir beherrschen müssen“, sagte Mercedes-CTO Markus Schäfer vor einigen Monaten der Automobilwoche. Mercedes-Benz habe beispielsweise Tausende von S-Klasse-Limousinen erst verspätet in die USA liefern können, weil die Zertifizierung eines Software-Updates später als geplant erfolgt sei.
Verkompliziert werden Software-Updates für bereits zugelassene Fahrzeuge noch dadurch, dass dafür nicht einmal innerhalb Europas einheitliche Regeln gelten. Es gibt zwar gemeinsame Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen, die Hersteller erstmals in den Markt bringen. Zudem existiert die UN-Regelung 156. Sie legt die „Anforderungen an die Durchführung von Updates und das Software-Update-Management-System der Hersteller fest“, wie TÜV-Rheinland-Experte Rudolf Gerlach der Automobilwoche erläutert. Doch, so erklärt Gerlach weiter, „wenn ein Fahrzeug einmal zugelassen ist, fällt es nicht mehr unter die Vorschriften zur Typprüfung, sondern es gelten nationale Vorschriften, in Deutschland die Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO.“ Gerlach ist bei der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Manager für die globale Vorschriften- und Geschäftsentwicklung Typprüfung.
Mit einem amtlichen Merkblatt hat das Bundesverkehrsministerium daraus für Deutschland ein schlüssiges Verfahren festgelegt, das zwar alle Fragen klärt – allerdings für eine bestimmte Art von Software-Updates keine wirklich praktikable Lösung bietet. Das sind die Updates der sogenannten Kategorie V (siehe Tabelle).