Sind Nios Fahrzeugbezeichnungen ES6 und ES8 denen von Audis S6 und S8 zu ähnlich und verletzen die Markenrechte der Ingolstädter, oder darf der chinesische Hersteller seine beiden Elektro-SUV weiter in Europa unter diesem Namen anbieten? In dieser Frage behaken sich beide Unternehmen seit nun mehr fast zwei Jahren juristisch. Beide Parteien führen den Konflikt mit großer Leidenschaft, eine Einigung abseits der Gerichte schlug fehl. Nun geht der Zoff nach Informationen der Automobilwoche weiter.
Aus Branchenkreisen verlautete: Die Berufung von Nio vor dem Oberlandesgericht München gegen das Urteil des Landgerichts München vom 19. Januar wurde zugelassen und hinreichend begründet. Im Januar 2024 treffen sich die Anwälte von Audi und Nio ein weiteres Mal im Gerichtssaal. Nio bestätigte den Termin auf Anfrage der Automobilwoche, Audi wollte sich nicht äußern.
Vor dem Landgericht München war Nio im Januar Audi unterlegen. Das Gericht hatte entschieden, "der zusätzliche Buchstabe 'E' sichere vorliegend keine hinreichende Unterscheidungskraft. Beide Marken würden zumindest in klanglicher Hinsicht gedanklich in Verbindung gebracht, was unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Klagemarke und bestehenden Warenidentität zu einer mittelbaren Verwechslungsgefahr führe". Eine Ansicht, mit der Nio sich nicht zufriedengeben wollte und vor das Oberlandesgericht München zog.