Autohersteller dürfen freien Werkstätten den Zugriff auf Fahrzeugdaten nicht durch sogenannte Secure Gateways verwehren. Zu dieser Entscheidung ist das Landgericht Köln gekommen. Geklagt hatten die Werkstattketten ATU und Carglass gegen Stellantis Europe (ehem. Fiat Chrysler Automobiles Italy).
Die Vorlage für das Urteil kam vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem das Landgericht den Fall vorgelegt hatte. Der EuGH hatte im Oktober 2023 bereits klargestellt, dass die EU-Verordnung entsprechende Beschränkungen des Datenzugriffs nicht erlaubt.
"Der Zugang zum Datenstrom eines Fahrzeugs über den OBD-Anschluss ist von zentraler Bedeutung für Werkstätten in ganz Europa", sagte Carlos Brito, CEO vom Carglass-Mutterkonzern Belron. "Durch das Urteil des Landgerichts Köln können unabhängige Kfz-Serviceanbieter ihre Arbeit ohne Datenzugangsbeschränkungen oder Lizenzkosten verrichten."
Anders sieht es der Hersteller. „Stellantis Europe ist von diesem Urteil enttäuscht und teilt dessen Annahmen und Schlussfolgerungen nicht“, sagte ein Stellantis-Sprecher. „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Stellantis Europe erwägt mögliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Urteil.“