Wenn sich Unternehmer einen Zweitwagen anschaffen und über die Firma laufen lassen, stellt sich vielen die Frage: Muss auch dieser Wagen nach der Ein-Prozent-Regel versteuert werden? Antwort: Ja, in aller Regel schon, insbesondere wenn (Ehe-)Partner und/oder volljährige Kinder kein eigenes Auto haben. Dann unterstellt das Finanzamt, dass sie den Zweitwagen mitnutzen. Als Folge muss der geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug angesetzt werden.
Falls jedoch Ehepartner und Kinder ein eigenes Auto haben, können sich GmbH-Geschäftsführer und Arbeitnehmer auf eine Sonderklausel in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 4. April 2018 berufen. Dort heißt es: "Dem pauschalen Nutzungswert für Privatfahrten kann der Listenpreis des überwiegend genutzten Kraftfahrzeugs zugrunde gelegt werden, wenn die Nutzung der Kraftfahrzeuge durch andere zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehörende Personen so gut wie ausgeschlossen ist."