Im Streit um die Vergütung der Opel-Händler hat das Landgericht Frankfurt klar gegen den Hersteller geurteilt. Opel muss es unterlassen, "Vergütungen der angeschlossenen Opel-Vertragshändler in Form von Grundmargen und/oder Boni für Opel-Neufahrzeuge jährlich ein durch Rundschreiben (....) zu ändern (...)", schreiben die Richter in ihrer Urteilsbegründung, die der Automobilwoche vorliegt.
Mit den 2020 eingeführten Händlerverträgen hatte der Hersteller auch die Vergütung seiner Vertriebspartner neu ausgerichtet. Opel nahm sie aus den Händlerverträgen heraus und bündelte sie in der "Commercial Policy".
Im Vertrag heißt es: "Opel veröffentlicht jährlich innerhalb des vierten Quartals eines Kalenderjahres ,Commercial Policies'. (...) Opel ist berechtigt, für die Bonifizierung Ziele (wie z.B. Verkaufsplanzahlen) zu bestimmen, (...)." Die Boni umfassen bis zu 7,5 Prozent (Loyalitäts-, Kundenzufriedenheits-, CO2-Zielerfüllungs- und LEV-Bonus) und machen rund 40 Prozent der gesamten Händlervergütung aus.