Bereits seit Anfang des Jahres können Besitzer von Elektroautos mit der Treibhausgasprämie (THG) Geld verdienen. Nun profitieren auch Anbieter von öffentlich gemeldeten Wallboxen und Ladesäulen von der THG-Quote.
Während E-Autos eine jährliche Zahlung erhalten, wird die Vergütung für Ladestrom auf Grundlage der geladenen Kilowattstunden abgerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die Ladepunkte öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet sind.
"Die Kriterien für einen solchen Ladepunkt richten sich nach der Ladesäulenverordnung und sind einfach zu erfüllen. Der Ladepunkt muss zwar für jeden erreichbar sein, der Zugang kann aber durch die Öffnungszeiten des Kfz-Betriebs zeitlich eingeschränkt werden", sagt Marcus Weller, E-Mobilitätsexperte beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).