Berufungsentscheidung im Streit zwischen dem Berliner Gebrauchtwagen-Händler Gregory Brudny und Volkswagen. Die einstweilige Verfügung, mit der Volkswagen die Herausgabe und einen Verkaufsstopp des Elektro-SUVs erreichte, hat weiterhin Bestand. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg wies die Berufung des Händlers, die am 8. Mai verhandelt wurde, mit Entscheidung vom 12. Juni zurück. Damit darf das SUV aus chinesischer Produktion, das Volkswagen selbst nie für den Export nach Europa vorgesehen hat, in Deutschland weiterhin nicht verkauft werden.
SUV aus China: VW ID.6 darf in Deutschland weiterhin nicht verkauft werden
Im Berufungsverfahren zu Herausgabe und Verkaufsstopp des VW ID.6 gibt es eine Entscheidung: Das OLG Hamburg entschied am 12. Juni zu Gunsten Volkswagens.
Der zuständige Senat habe die Berufung der Händlerseite als zulässig, aber unbegründet zurückgewiesen, so das OLG auf Nachfrage der Automobilwoche. Im Zentrum der Berufungsverhandlung Anfang Mai stand die Dringlichkeitsfrage.
Konkret ging es vor allem darum, wann genau Volkswagen vom Verkauf der ID.6 in Deutschland erfahren hatte. Nach Ansicht des Gerichts hat der Konzern jedoch „nicht durch eigenes Verhalten zum Ausdruck gebracht, dass ihm die Sache nicht eilig wäre und nicht unangemessen verzögert“. Übersetzt heißt das: Das Gericht sieht die Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung als gegeben an.
Gregory Brudny äußerte sich auf Anfrage unserer Zeitung nicht zur Gerichtsentscheidung. Volkswagen begrüßte dagegen erwartungsgemäß die Entscheidung der Hamburger Richter. Das OLG habe als Berufungsinstanz im Verfügungsverfahren die Position von Volkswagen bestätigt und die Berufung der Gegenpartei gegen das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg vollumfänglich zurückgewiesen, so die Wolfsburger in einem Statement. Die Entscheidung des Landgerichts sei somit rechtskräftig.
Das Hauptsacheverfahren zu dem Fall ist bislang noch am Landgericht Hamburg anhängig. Einen Verhandlungstermin für die Sache konnte das Gericht jedoch noch nicht nennen.