Die Befürchtungen haben sich bestätigt: Seit Anfang 2025 geht Deutschlands Autohändlern ein wichtiges Zusatzgeschäft verloren. Hintergrund ist eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes.
Bisher konnten Verbraucher beim Abschluss ihrer Autofinanzierung im Autohaus auch eine Restkreditversicherung (RKV) abschließen, die im Fall eines plötzlichen Jobverlusts, schwerer Krankheit oder Todesfällen die ausstehenden Kreditraten übernimmt.
Die Policen sind überaus populär. Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Ipsos im Auftrag des Bankenfachverbands haben vergangenes Jahr 27 Prozent der Nutzer von Ratenkrediten auch eine Restkreditversicherung abgeschlossen.
Der Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre liegt sogar bei 28 Prozent. "Die Restschuldversicherung ist ein wichtiger Ertragsbaustein im Handel", sagt Stefan Laing, Experte beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).