Audi bestätigte auf Anfrage arbeitsrechtliche Verfahren, wollte sich aber nicht zu Details äußern. Anders die klagenden Angestellten: "Man möchte, dass fair mit den Mitarbeitern umgegangen wird. Nicht mehr und nicht weniger", erklärt der Außendienstler.
Dreh- und Angelpunkt der Klagen ist eine 2015 verabschiedete Anlage zu den Arbeitsverträgen. In ihr gibt es eine Klausel, wonach die sogenannten funktionsbezogenen Geschäftsfahrzeuge der Außendienstmitarbeiter mindestens 50 Prozent dienstlich genutzt werden müssen – in der Pandemie ein schweres Unterfangen. "Audi nutzt das nun als Hebel, um die Fahrzeuge abzuschaffen", sagt ein ehemaliger Außendienstmitarbeiter, der noch Kontakt zu seinen früheren Kollegen hat. Dass die Schwelle jedoch faktisch unterschritten wurde, bestreite man, berichtet einer der Anwälte, die Mitarbeiter vor Gericht vertreten. Zudem: "Audi hat kein transparentes, nachvollziehbares Messverfahren", so der Anwalt weiter.
Die Mitarbeiter und ihre Anwälte sind zudem der Auffassung, dass ein Entzug der Dienstwagen nur über eine Änderungskündigung der Arbeitsverträge möglich ist, in welchen die Fahrzeuge fest verankert sind. Diese seien durch ihren Wert und die umfassenden privaten Nutzungsbefugnisse wichtiger Gehaltsbestandteil, betont der Anwalt. Daneben fechte man die Anlage selbst von vornherein als "intransparent und überraschend" an. Folgen die Gerichte dieser Auffassung, wäre die Anlage komplett unwirksam.
Ob es einen Kompromiss gibt, ist fraglich. Wie der Anwalt bestätigt, hat Audi in bisherigen Güteverhandlungen vor Arbeitsgerichten lediglich angeboten, dass die Dienstwagen noch sechs Monate weitergefahren werden könnten. Alternativ könne der Arbeitsvertrag aufgehoben werden.